Stand: Oktober 2026
Verpackungen sind Erzeugnisse, die Waren aufnehmen, schützen, handhabbar machen, liefern oder darbieten. Das deutsche Verpackungsrecht regelt, wer sie in Verkehr bringen darf, wie sie zurückgenommen und verwertet werden und welche Pflichten Hersteller und Vertreiber haben.
Rechtliche Grundlage
Bis August 2026 war das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40), ergänzt durch das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das das VerpackG ablöst. Die Grundpflichten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bleiben bestehen: Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Die Zuordnung, wer als Hersteller gilt, hat sich jedoch geändert.
Welche Arten gibt es?
- Verkaufsverpackungen: werden mit der Ware an Endverbraucher abgegeben, einschließlich Serviceverpackungen wie Coffee-to-go-Bechern
- Umverpackungen: bündeln mehrere Verkaufseinheiten, zum Beispiel für den Verkauf im Regal
- Transportverpackungen: erleichtern Handhabung und Transport und sind in der Regel nicht für Endverbraucher bestimmt
Weitere Unterscheidungen sind Einwegverpackungen und mehrfach nutzbare Verpackungen im Mehrwegsystem. Für viele Einweg-Getränkeverpackungen gilt das Einwegpfand.
Systembeteiligung und Verpackungsregister
Wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, muss sich an einem Dualen System beteiligen. Zuvor ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister erforderlich, außerdem müssen Verpackungsmengen gemeldet werden. Die Systeme finanzieren die Sammlung, etwa über die Gelbe Tonne für Leichtverpackungen. Der Grüne Punkt ist eine Marke eines Systems und keine Pflichtkennzeichnung. Für Transportverpackungen im B2B-Bereich nennt die IHK Karlsruhe neue Pflichten mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027.
Zahlen
In Deutschland fielen 2023 rund 17,9 Mio. t Verpackungsabfälle an, davon wurden 69,4 % recycelt (Umweltbundesamt, 2023). Papier und Pappe machten mit 7,85 Mio. t den größten Anteil aus.
Verpackungen im Betrieb
Gewerbliche Verpackungsabfälle wie Karton, Folie und Holzpaletten sollten getrennt gesammelt werden, siehe Gewerbeabfall. Kühl berät zu Entsorgungskonzepten: Consulting & Entsorgungskonzepte. Die Pflichten zu Registrierung und Systembeteiligung betreffen die Inverkehrbringer, nicht den Entsorger.
Quellen
- Verpackungsabfälle, Umweltbundesamt
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40, Bundesumweltministerium
- Änderungen beim Verpackungsrecht, Umweltpakt Bayern (IZU)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister, Verpackungsregister LUCID
- VerpackDG, Deutsches Verpackungsgesetz novelliert, IHK Karlsruhe
