Stand: Oktober 2026
Das Einwegpfand ist ein Pfand von 25 Cent, das auf bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen erhoben wird. Es wird beim Kauf aufgeschlagen und bei der Rückgabe der leeren Flasche oder Dose erstattet. Umgangssprachlich heißt es auch Dosenpfand.
Was ist pfandpflichtig?
Pfandpflichtig sind Getränkedosen sowie Einwegflaschen aus Kunststoff oder Glas mit 0,1 bis 3 Litern Füllmenge, zum Beispiel mit Erfrischungsgetränken, Mineralwasser oder Bier (Verbraucherzentrale, 2026). Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für die meisten Einweg-Kunststoffflaschen und alle Dosen, seit dem 1. Januar 2024 auch für Milch und Milchgetränke in Einweg-Kunststoffflaschen (bvse). Keine Pfandpflicht besteht unter anderem für Getränkekartons und Beutelverpackungen. Pfandpflichtige Verpackungen tragen das Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG).
Rückgabe und Rechtsgrundlage
Der Handel muss leere Einwegverpackungen zurücknehmen und das Pfand auszahlen, auch wenn sie an anderer Stelle gekauft wurden. Geschäfte unter 200 Quadratmetern müssen nur die Marken zurücknehmen, die sie selbst führen (Verbraucherzentrale, 2026). Eingeführt wurde die Pfandpflicht 2003.
Rechtlich gehört das Einwegpfand zum Verpackungsrecht: bis August 2026 war es im Verpackungsgesetz geregelt, seither gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz neben der EU-Verordnung 2025/40. Die bestehenden Pfandsysteme bleiben laut Zentralverband des Deutschen Handwerks bestehen.
Einweg, Mehrweg und Betriebe
Bei Mehrwegflaschen liegt das Pfand meist bei 8 oder 15 Cent (Bundesumweltministerium). Gastronomiebetriebe müssen Essen und Getränke zum Mitnehmen seit dem 1. Januar 2023 auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Welche Einwegverpackungen in Ihrem Betrieb anfallen und wie sie sich von pfandpflichtigen Gebinden getrennt sammeln lassen, klärt Kühl auf Wunsch in der Beratung zu Entsorgungskonzepten. Allgemeines zu Einwegverpackungen finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zu Einwegpfand und Dosenpfand (Stand 21.04.2026)
- bvse: Ab 2024 gilt Pfandpflicht auch für Milch und Milcherzeugnisse in Flaschen aus Einwegplastik
- Bundesumweltministerium: Einweg und Mehrweg
- ZDH: PPWR und Verpackungsgesetz
- Umweltbundesamt: Verpackungen (Stand 12.08.2026)
