Stand: Oktober 2026
Der Grüne Punkt ist ein Zeichen, das auf vielen Verkaufsverpackungen aufgedruckt ist. Zugleich ist „Der Grüne Punkt“ der Name eines Unternehmens, das als duales System Verpackungen lizenziert und deren Sammlung und Verwertung organisiert. Das Zeichen wurde in den 1990er Jahren mit der damaligen Verpackungsverordnung eingeführt.
Was bedeutet das Zeichen?
Der Punkt zeigt, dass der Hersteller oder Inverkehrbringer ein Lizenzentgelt für die Verpackung gezahlt hat. Er sagt nichts darüber aus, aus welchem Material die Verpackung besteht und ob sie sich gut recyceln lässt. Entscheidend für die Entsorgung sind Material und Sammelvorgabe vor Ort, nicht das Zeichen allein.
Rechtliche Grundlage
Wer verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren und melden (Der Grüne Punkt). Bis August 2026 galt dafür das Verpackungsgesetz; seit dem 12. August 2026 ist es durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst, das an die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 anknüpft (Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt). Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben im Kern bestehen (IZU Bayern).
Richtig entsorgen
Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen gehören in die Wertstoffsammlung, siehe Gelbe Tonne und Gelber Sack und Leichtverpackungen. Papier und Glas folgen eigenen Sammelwegen (Altpapier, Glas). Einen Überblick bietet der Eintrag zu Verpackungen.
Für Unternehmen
Händler und Hersteller sollten prüfen, welche Verpackungen sie in Verkehr bringen und ob sie lizenziert sind. Die Kühl Unternehmensgruppe berät zu Entsorgungskonzepten für Gewerbe, siehe Consulting & Entsorgungskonzepte.
