Stand: Oktober 2026
Eine Einwegverpackung ist eine Verpackung, die für die einmalige Verwendung gedacht ist und nach dem Auspacken oder Leeren entsorgt wird. Im Gegensatz dazu werden Mehrwegverpackungen gereinigt und wieder befüllt, bis sie verschlissen sind (Umweltbundesamt).
Wozu dienen Verpackungen?
Verpackungen schützen Waren vor Beschädigung, Verunreinigung und Verlust und halten sie haltbar. Sie bestehen aus Verpackungsmaterial wie Papier, Pappe, Kunststoff, Glas, Metall oder Holz. In Deutschland fielen 2023 rund 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an, 69,4 Prozent davon wurden recycelt (Umweltbundesamt, 2023).
Richtig entsorgen
Der Entsorgungsweg hängt von Material und Art der Verpackung ab:
- Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen: Gelbe Tonne oder Gelber Sack, finanziert über das Duale System
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton: Altpapier-Sammlung
- Pfandpflichtige Getränkeverpackungen: Rückgabe im Handel (Einwegpfand)
- Verpackungen aus Glas: Altglascontainer
Rechtliche Grundlage und Betriebe
Das Verpackungsrecht regelt Registrierung, Systembeteiligung und Rücknahme. Seit dem 12. August 2026 gilt dafür die EU-Verordnung 2025/40 mit dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat. Betriebe müssen nach der Gewerbeabfallverordnung unter anderem Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe und Metalle getrennt halten (IHK Pfalz). Gastronomiebetriebe müssen zudem seit dem 1. Januar 2023 Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten (Bundesumweltministerium).
Für größere Mengen getrennt gesammelter Verpackungsabfälle stellt Kühl Container bereit, mehr dazu unter Entsorgung & Containerdienst.
