Stand: Oktober 2026
Gelbe Tonne und Gelber Sack sind die haushaltsnahen Sammelbehälter für gebrauchte Leichtverpackungen. Eingesammelt wird im Auftrag der dualen Systeme, die ihre Arbeit über Beteiligungsentgelte der Hersteller finanzieren.
Was gehört hinein?
Hinein gehören Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial, zum Beispiel Konservendosen, Getränkekartons, Joghurtbecher, Alu-Schalen, Flaschen von Spül- und Waschmitteln, Obst- und Gemüseschalen sowie Kunststoff-Folien und Tragetaschen. Versandverpackungen aus anderen Materialien als Papier und Pappe zählen ebenfalls dazu (Umweltbundesamt).
Pfandflaschen und Pfanddosen gehören nicht hinein, sie werden über das Pfandsystem zurückgegeben (siehe Einwegpfand). Gegenstände, die keine Verpackung sind, etwa Spielzeug, Gartenschläuche oder Zahnbürsten, gehören ebenfalls nicht hinein, auch wenn sie aus Kunststoff bestehen. Sie gelangen laut Umweltbundesamt dennoch in die Sammlung. Einige Kommunen haben Wertstofftonnen eingeführt, die auch solche Gegenstände aufnehmen.
Rechtliche Grundlage
Die Sammlung folgt dem Verpackungsrecht. Seit dem 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz neben der EU-Verordnung 2025/40, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat. Für Gelbe Tonne und Gelben Sack gilt, dass mindestens 50 Prozent des Gesammelten recycelt werden müssen, ab 2028 mindestens 55 und ab 2030 mindestens 60 Prozent (Umweltbundesamt). Ob Tonne oder Sack und wann abgeholt wird, legt die jeweilige Kommune fest. Der Grüne Punkt kennzeichnete früher lizenzierte Verpackungen. Andere Behälter finden Sie unter Mülltonne.
Für Betriebe
Fallen in Ihrem Betrieb größere Mengen Verpackungsabfälle an, ist oft eine getrennte Sammlung im Container sinnvoll. Mehr dazu unter Entsorgung & Containerdienst.
