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Entsorgung medizinischer Abfälle für den Gesundheitssektor

Die Entsorgung medizinischer Abfälle ist in Praxen, Kliniken und Laboren streng geregelt: Jede Abfallart hat ihren eigenen Abfallschlüssel, eigene Behälter und eigene Nachweise. Wir stellen die passenden Medizinalbehälter, holen ab und übernehmen Abfallnachweisführung und jährliche Abfallbilanz, von der Kanüle bis zur Patientenakte.

✓ Entsorgung nach LAGA-Vollzugshilfe M 18

✓ Abfallnachweise und jährliche Abfallbilanz

Modernes Gebäude mit Eingangsbereich

Leistungen für Praxen, Kliniken und Labore

Alle Leistungen →

Vier Leistungen decken die häufigsten Anliegen von Praxen, Kliniken und Laboren ab. Alle Details dazu stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.

Medizinische Abfälle

Praxis- und Klinikabfälle, Kanülen und Skalpelle in durchstichfesten Behältern, Altmedikamente und Zytostatika, infektiöse und pathologische Abfälle.

Patientenakten

Vernichtung von Patientenakten und Datenträgern nach ISO/IEC 21964, Schutzklasse 3, mit Vernichtungsnachweis.

Labor und Chemikalien

Lösungsmittel, Reste von Desinfektionsmitteln und Laborchemikalien, entsorgt als gefährliche Abfälle mit Nachweis.

Röntgenchemie und Filme

Entwickler, Fixierbäder und Röntgenfilme. Das Silber aus den Fixierbädern wird zurückgewonnen.

Praxis, Klinik oder Labor: Welche Leistung passt?

Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ

Kleinere Mengen, wenig Lagerfläche und feste Abholintervalle, dazu Patientenakten mit langen Aufbewahrungsfristen.

Typische Abfälle

Praxisabfälle, Kanülen und Skalpelle, Amalgamabfälle, Altmedikamente, Patientenakten

Passende Leistungen

Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Große Mengen aus vielen Stationen, mehrere Abfallströme gleichzeitig und hohe Hygieneanforderungen an Sammlung und Lagerung.

Typische Abfälle

Klinikabfälle, infektiöse Abfälle, Zytostatika, Verpackungen, Akten

Passende Leistungen

Labore und Apotheken

Chemikalien und Reagenzien in kleinen Gebinden, die meist als gefährliche Abfälle eingestuft sind, dazu Altmedikamente.

Typische Abfälle

Laborchemikalien, Lösungsmittel, Altmedikamente, Datenträger

Passende Leistungen

Medizinische Abfälle und ihre Abfallschlüssel

Maßgeblich ist die Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA M 18). Sie ordnet jeden medizinischen Abfall einem Abfallschlüssel zu, danach richten sich Behälter, Sammlung und Nachweis. Schlüssel mit Sternchen (*) stehen für gefährliche Abfälle (Sondermüll).

SchlüsselAbfallBeispiele
18 01 01Spitze und scharfe GegenständeKanülen, Skalpelle, Lanzetten
18 01 03*Infektiöse AbfälleAbfälle mit Erregern meldepflichtiger Krankheiten
18 01 04Abfälle ohne besondere AnforderungenVerbände, Tupfer, Einwegwäsche, Schutzkleidung
18 01 06*Gefährliche ChemikalienLaborchemikalien, Lösungsmittel
18 01 08*Zytotoxische und zytostatische ArzneimittelZytostatika-Reste, kontaminierte Materialien
18 01 09Sonstige ArzneimittelAltmedikamente
18 01 10*Amalgamabfälle aus der ZahnmedizinAmalgamreste, Abscheiderinhalte
09 01 01* Entwickler und FixierbäderRöntgenchemie

Ihre Pflichten als Einrichtung des Gesundheitsdienstes

Medizinische Abfälle müssen dort getrennt werden, wo sie anfallen. Spitze und scharfe Gegenstände gehören nach TRBA 250 in stich- und bruchfeste Behälter, die fest verschlossen abgegeben werden. Für gefährliche Abfälle gilt die Nachweisverordnung: Größere Mengen laufen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV), Kleinmengen über die Sammelentsorgung mit Übernahmeschein. Wir übernehmen die Abfallnachweisführung und erstellen Ihre jährliche Abfallbilanz.

Patientenakten enthalten Gesundheitsdaten, die nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt sind. Sie müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden (§ 630f BGB), für Röntgenaufnahmen gelten eigene Fristen. Danach dürfen sie nicht ins Altpapier, sondern werden nach ISO/IEC 21964 Sicherheitsstufe P-4 vernichtet, mit Nachweis für Ihre Dokumentation.

Medizinischer Abfall: Entsorgung in Ihrer Nähe

Für Praxen mit festem Abholrhythmus zählen kurze Wege. Wir holen medizinische Abfälle von Betriebsstätten in Ihrer Region ab: Augsburg, Bonndorf, Efringen-Kirchen, Heidenau, Karlsruhe, Kerpen, Lauda-Königshofen, Nürnberg, Reichenbach im Vogtland und Thermalbad Wiesenbad. Welcher Standort für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der Standorte-Übersicht.

Häufige Fragen zur Entsorgung von medizinischen Abfällen

Wie werden Kanülen und Spritzen entsorgt?

In durchstichfesten Einwegbehältern, die fest verschlossen abgeholt werden (Abfallschlüssel 18 01 01). Die verschlossenen Behälter dürfen zusammen mit den übrigen Praxisabfällen entsorgt werden.

Was zählt als medizinischer Abfall ohne besondere Anforderungen?

Verbände, Tupfer, Einwegwäsche, Handschuhe und Schutzkleidung mit Blut oder Sekreten (18 01 04). Sie werden in reißfesten, dichten Säcken gesammelt, getrennt vom Hausmüll.

Wohin mit Altmedikamenten?

Gewöhnliche Altmedikamente (18 01 09) holen wir zusammen mit anderen Praxisabfällen ab. Zytostatika (18 01 08*) sind gefährliche Abfälle und werden getrennt gesammelt und nachgewiesen.

Wann dürfen Patientenakten vernichtet werden?

Erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Die Vernichtung erfolgt nach ISO/IEC 21964 mit Sicherheitsstufe P-4, mit schriftlichem Vernichtungsnachweis.

Welche Nachweise erhalten wir?

Für jede Abholung einen Beleg, für gefährliche Abfälle die Nachweise nach Nachweisverordnung und einmal im Jahr eine Abfallbilanz. Unsere Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb finden Sie im Downloadcenter.

Beratung für Ihre Praxis oder Klinik anfragen

Unverbindlich, kostenlos und in zwei Minuten ausgefüllt.

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