Stand: Oktober 2026
Leichtverpackungen (LVP) sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium sowie Getränkekartons und Verbundverpackungen. Sie werden bei Haushalten über die gelbe Tonne oder den gelben Sack gesammelt und über duale Systeme verwertet.
Was gehört hinein?
Typische Beispiele sind Joghurtbecher, Getränkekartons, Konservendosen, Kunststoffflaschen, Folien und Aluminiumschalen. Die Verpackungen sollten restentleert sein. Bestehen sie aus verschiedenen Materialien, die sich leicht abnehmen lassen (etwa Deckel und Becher), werden die Teile getrennt eingeworfen. Verpackungen mit größeren Produktresten oder Gegenstände, die keine Verpackung sind, gehören nicht hinein. Was als Ausnahme gilt, regeln die Kommunen unterschiedlich, etwa bei einer Wertstofftonne.
Rechtliche Grundlage und Zahlen
Grundlage ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der erweiterten Herstellerverantwortung: Hersteller und Vertreiber systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich an einem dualen System beteiligen, das die Sammlung finanziert. In Deutschland fielen 2023 insgesamt 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an, davon rund 3,0 Millionen Tonnen aus Kunststoff. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen lag 2023 bei 52,2 Prozent (alle Angaben: Umweltbundesamt).
Leichtverpackungen im Gewerbe
Fallen Verpackungen in größeren Mengen im Betrieb an, gelten häufig die Regeln für Gewerbeabfall, darunter die Pflicht zur getrennten Sammlung bestimmter Fraktionen. Je nach Menge eignen sich Müllgroßbehälter oder Container.
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe ist Containerdienst und Recycler. Wie sich Verpackungsabfälle im Betrieb sinnvoll trennen und bereitstellen lassen, erfahren Sie auf der Seite Für Industrie, Handel & Gewerbe.
