Stand: Oktober 2026
Mehrwegsystem bezeichnet ein Verfahren, bei dem Verpackungen oder Behälter nach Gebrauch zurückgegeben, gereinigt und mehrfach für denselben Zweck befüllt werden. Bekannt sind Pfandflaschen aus Glas und PET, daneben gibt es Mehrwegbehälter für Speisen zum Mitnehmen.
Mehrweg und Einweg
Das Gegenstück ist die Einwegverpackung, die nach einmaliger Nutzung zu Abfall wird. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stehen Vermeidung und Wiederverwendung an oberster Stelle (siehe Kreislaufwirtschaft). Mehrwegverpackungen entsprechen diesem Ansatz, weil sie keine Abfälle erzeugen, solange sie im Umlauf bleiben. Auf Einweggetränkeverpackungen wird dagegen häufig Einwegpfand erhoben.
Zahlen und Pflichten
2024 wurden in Deutschland 34,5 Prozent der Getränke in Mehrwegbehältern abgefüllt, davon 25,2 Prozent in Mehrwegglasflaschen (Umweltbundesamt, 2024).
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Letztvertreiber von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, zum Beispiel Restaurants, Cafés und Lieferdienste, zusätzlich eine Mehrwegverpackung anbieten (Verpackungsgesetz). Sie darf nicht teurer sein als die Einwegvariante, ein angemessenes Pfand ist erlaubt. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen stattdessen das Befüllen mitgebrachter Behälter anbieten.
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe berät zu Entsorgungskonzepten. Betriebe aus Gastronomie und Handel, die auf Mehrweg umstellen, können damit klären, welche Abfallarten und Mengen weiterhin anfallen und wie sie getrennt bereitgestellt werden: Consulting & Entsorgungskonzepte.
