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Sondermüll entsorgen: Sonderabfälle und Gefahrgut
Sondermüll entsorgen wir für Betriebe aus Industrie, Handwerk und Gewerbe, für Labore und öffentliche Einrichtungen, von Altöl und Lösemitteln bis zu Asbest. Wir stellen zugelassene Gefahrgutbehälter, holen die Abfälle nach Gefahrgutrecht ab und übernehmen die Nachweisführung im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) nach Nachweisverordnung.
✓ Nachweise im eANV: Entsorgungs-, Begleit- und Übernahmeschein
✓ Gefahrgutbehälter bis 1.000 Liter und Big Bags für Asbest
✓ Transport nach ADR, betreut von unserem Gefahrgutbeauftragten

Sonderabfälle, umgangssprachlich Sondermüll, heißen im Gesetz gefährliche Abfälle. Gemeint sind Abfälle, die wegen ihrer Inhaltsstoffe giftig, entzündlich, ätzend oder umweltgefährlich sein können.
Wir entsorgen Sonderabfälle für Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe, für Werkstätten, Handwerksbetriebe und Labore, für Kommunen und öffentliche Einrichtungen aus dem öffentlichen Sektor sowie für Schulen und Kindergärten, etwa Chemikalien aus dem Unterricht.
Welche Sonderabfälle wir entsorgen
- Altöl & Lösemittel
- Farb- & Lackreste, Chemikalien
- Säuren & Laugen
- Asbest & asbesthaltige Baustoffe
- Verunreinigte Aufsaug- & Filtermaterialien, Wischtücher, Schutzkleidung
- Belastetes Dämmmaterial (z. B. alte Mineralwolle)
- Klinik- & Laborabfälle wie Zytostatika oder infektiöse Abfälle
- Batterien & Elektrogeräte, getrennt erfasst
Gefährliche Abfälle erkennen: Der Abfallschlüssel mit Sternchen
Ob ein Abfall gefährlich ist, legt die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) fest. Jeder Abfall hat dort eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer, gefährliche Abfälle sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Einige Beispiele:
13 02 05*nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis12 01 09*halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen08 01 11*Farb- und Lackabfälle mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind17 06 05*asbesthaltige Baustoffe17 06 03*Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthält, etwa alte Mineralwolle
Die Einstufung ist Aufgabe des Abfallerzeugers. Bei unklarer Zusammensetzung unterstützen wir anhand des Sicherheitsdatenblatts oder mit einer Analyse. Wie eine Abfallschlüsselnummer aufgebaut ist, erklärt der Abfallratgeber.
Behälter für Sonderabfälle
Welcher Behälter passt, hängt davon ab, ob der Abfall flüssig, pastös oder fest ist. Die Sammelbehälter ASF und ASP haben das Maß einer Europalette und lassen sich mit dem Stapler bewegen. Für Asbest und asbesthaltige Baustoffe verwenden wir staubdicht verschlossene Big Bags, Gefahrgutbehälter stellen wir bis 1.000 Liter.
Nachweisführung im eANV: Was wir übernehmen
Für gefährliche Abfälle schreibt die Nachweisverordnung vor, dass ihr Weg vom Erzeuger bis zur Entsorgungsanlage dokumentiert wird, und zwar elektronisch im eANV. Welche Nachweise nötig sind, hängt von der Menge ab:
- Entsorgungsnachweis: vor der ersten Entsorgung. Bestätigt, dass die Anlage den Abfall annehmen darf. Bei jedem Transport folgt ein Begleitschein.
- Sammelentsorgung: Bei bis zu 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Jahr kann Ihr Abfall über unseren Sammelentsorgungsnachweis laufen. Sie erhalten dann einen Übernahmeschein und brauchen keinen eigenen Entsorgungsnachweis.
- Kleinmengen: Wer im Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt, ist von der Nachweispflicht befreit. Die ordnungsgemäße Entsorgung wird dann mit dem Übernahmeschein belegt.
Wir übernehmen die Abwicklung im eANV. Rechtlich bleibt der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich, die Nachweise sind sein Beleg dafür. Wenn Sie zusätzlich einen Abfallbeauftragten oder eine Abfallbilanz brauchen, hilft unsere Abfallberatung.
Von der Anfrage bis zum Nachweis
Was kostet es, Sonderabfälle zu entsorgen?
Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, um welchen Abfall es sich handelt und wie er entsorgt werden muss.
Das entscheidet über den Preis
- Abfallart und Abfallschlüssel
- Menge und Art der Verpackung
- Behälter und Standzeit
- Analyse, falls die Zusammensetzung unklar ist
- Eigener Entsorgungsnachweis oder Sammelentsorgung
- Standort und Anfahrt
Ein Angebot erhalten Sie, sobald Abfallart und Menge feststehen.
Was mit den Sonderabfällen passiert
Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Abfallart ab und steht im Entsorgungsnachweis. Altöl wird nach der Altölverordnung vorrangig aufbereitet, etwa zu Basisöl. Asbest und alte Mineralwolle werden auf dafür zugelassenen Deponien abgelagert. Andere Sonderabfälle werden chemisch-physikalisch behandelt oder in Sonderabfall-Verbrennungsanlagen beseitigt.
Häufige Fragen zur Entsorgung von Sonderabfällen
Was ist Sondermüll?
Sondermüll ist der Alltagsbegriff für gefährliche Abfälle: Abfälle, die wegen ihrer Inhaltsstoffe giftig, entzündlich, ätzend oder umweltgefährlich sein können. Typische Beispiele sind Altöl, Lösemittel, Farb- und Lackreste, Säuren, Laugen und Asbest.
Wie erkenne ich, ob mein Abfall gefährlich ist?
Am Abfallschlüssel: Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Hinweise gibt auch das Sicherheitsdatenblatt des Ausgangsprodukts. Bei Unklarheit hilft eine Analyse.
Was kostet die Entsorgung von Sondermüll?
Die Kosten hängen von Abfallart, Menge, Verpackung, Nachweisweg und Anfahrt ab. Nach der Einstufung erhalten Sie ein Angebot.
Brauche ich bei kleinen Mengen einen Entsorgungsnachweis?
Nein. Bis 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Jahr ist die Sammelentsorgung möglich, Sie erhalten dann einen Übernahmeschein. Wer insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugt, ist von der Nachweispflicht befreit und belegt die Entsorgung ebenfalls mit dem Übernahmeschein.
Entsorgen Sie auch Asbest?
Ja. Asbesthaltige Baustoffe holen wir in staubdicht verschlossenen Big Bags ab und bringen sie zu einer dafür zugelassenen Deponie. Ausbau und Verpackung sind Aufgabe eines Sachkundigen nach TRGS 519.
Darf ich Sonderabfälle zusammen sammeln?
Nein. Gefährliche Abfälle dürfen weder untereinander noch mit anderen Abfällen vermischt werden (§ 9a KrWG). Sammeln Sie jede Abfallart getrennt in ihrem eigenen Behälter.
Nehmen Sie auch Sondermüll von Privatpersonen an?
Das hängt von der Abfallart und vom Standort ab. Sonderabfälle und Gefahrgut nehmen wir nicht an jedem Standort an, sondern nur dort, wo die dafür nötigen Genehmigungen und Einrichtungen vorhanden sind. Bitte melden Sie sich deshalb vor der Anlieferung bei uns. Wir klären mit Ihnen, ob wir Ihren Abfall annehmen können und wohin Sie ihn bringen müssen.
In welchen Regionen entsorgen Sie Sonderabfälle?
Sonderabfälle und Gefahrgut nehmen wir nicht an allen Standorten an. Welcher unserer Standorte für Ihre Region und Ihren Abfall zuständig ist, klären wir bei Ihrer Anfrage. Nennen Sie uns dazu Abfallart, Menge und Ihren Standort über das Formular.
Was passiert mit den Sonderabfällen nach der Abholung?
Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Abfallart ab und steht im Entsorgungsnachweis. Altöl wird nach der Altölverordnung vorrangig aufbereitet, etwa zu Basisöl. Asbest und alte Mineralwolle werden auf dafür zugelassenen Deponien abgelagert. Andere Sonderabfälle werden chemisch-physikalisch behandelt oder in Sonderabfall-Verbrennungsanlagen beseitigt.
Entsorgung von Sonderabfällen anfragen
Unverbindlich, kostenlos. Geben Sie Abfallart und Abfallschlüssel an, dann können wir schneller ein Angebot erstellen.
Lieber telefonisch? Rufen Sie uns unter 0800 4020040 an, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Weitere Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht, etwa Containerdienst und Entsorgungskonzepte.
