Stand: Oktober 2026
Speisereste sind Lebensmittelreste, die bei der Zubereitung von Speisen oder nach einer Mahlzeit übrig bleiben. Für gewerbliche Anfälle, etwa aus Gaststätten und Großküchen, wird oft der Begriff Küchen- und Speiseabfälle verwendet. Rechtlich zählen sie zu den organischen Abfällen und zu den Bioabfällen.
Haushalt: Biotonne
Private Haushalte geben Speisereste in der Regel in die Biotonne. Welche Reste erlaubt sind, regelt die Kommune. Die Stadt Augsburg verweist für Fisch-, Fleisch- und Wurstreste ausdrücklich auf die Biotonne, nicht auf die graue Tonne. Vor der Verwertung in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen sind Hygieneanforderungen zu beachten, siehe Kompostierung. Zu den noch unverarbeiteten Lebensmitteln finden Sie Informationen unter Nahrungsmittel.
Gastronomie und Großküchen
Betriebe mit größeren Mengen müssen Speisereste getrennt von anderen Abfällen erfassen und verwerten lassen, siehe Gewerbeabfall. Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere ist nach der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) verboten, weil dadurch Tierseuchen verbreitet werden können. Mögliche Verwertungswege sind Biogasanlagen, Anlagen für tierische Nebenprodukte mit Hygienisierung und, je nach Anlage, die Kompostierung (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie). Fett aus der Küche wird über einen Fettabscheider zurückgehalten und gesondert entsorgt.
Aus Speiseresten gewonnenes Biogas zählt zu den regenerativen Energien.
Entsorgungskonzept
Wie Speisereste, Verpackungen und Restmüll in einem Betrieb getrennt werden, lässt sich in einem Entsorgungskonzept festhalten. Kühl berät dazu: Consulting & Entsorgungskonzepte.
