Stand: Oktober 2026
Die Biotonne (meist braun) ist der Sammelbehälter für Bioabfälle aus privaten Haushalten, zum Beispiel Küchen- und Gartenabfälle. Sie ist Teil der Getrenntsammlung, bei der verwertbare Abfälle nicht in die Restmülltonne gelangen sollen.
Rechtliche Grundlage
Seit dem 1. Januar 2015 gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen (Umweltbundesamt, Bundesumweltministerium). Adressaten sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kommunen und Landkreise der kommunalen Abfallentsorgung. Sie müssen Bioabfälle aus privaten Haushalten getrennt sammeln, das Bundesumweltministerium nennt dafür § 20 Absatz 2 KrWG. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie die Sammlung vor Ort organisiert ist, regeln die Kommunen selbst.
Was gehört hinein?
Nach Angaben des Umweltbundesamtes dürfen unter anderem Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, Eierschalen, Brot, Fleisch- und Fischreste sowie Zitrusschalen in die Biotonne. Kunststofftüten und andere Fremdstoffe gehören nicht hinein. Welche Reste zulässig sind, kann je nach Kommune abweichen, die Abfallsatzung ist maßgeblich. Mehr zu den Stoffen unter Organischer Abfall, Speisereste und Grünabfall.
Was passiert mit dem Inhalt?
Bioabfall wird zu Kompost verarbeitet (Kompostierung) oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend als Dünger genutzt (Umweltbundesamt). 2020 wurden in Deutschland rund 13,65 Millionen Tonnen Bioabfälle getrennt gesammelt, das entspricht etwa 128 Kilogramm je Einwohner, je zur Hälfte über Biotonne und über Garten- und Parkabfälle (Bundesumweltministerium, 2020).
