Stand: Oktober 2026
Organischer Abfall ist Abfall pflanzlicher oder tierischer Herkunft, der biologisch abbaubar ist. Rechtlich werden diese Abfälle meist als Bioabfälle erfasst, dazu zählen Garten- und Parkabfälle sowie Küchen- und Nahrungsmittelabfälle.
Was gehört in die Biotonne?
Üblich sind Gemüse- und Obstreste, Schalen, Kaffeesatz mit Filter, Teebeutel, Eierschalen, Rasenschnitt, Laub und Strauchschnitt. Ob gekochte Speisereste, Fleisch und Knochen erlaubt sind, regelt die örtliche Abfallsatzung. Nicht hinein gehören:
- Plastiktüten, auch solche, die als kompostierbar beworben werden
- Glas, Keramik und Kunststoffe
- behandeltes Holz
- Tierkot und Kleintierstreu, Asche
Zulässig sind dagegen Papiertüten, die für Bioabfall vorgesehen sind. Mehr zur Tonne unter Biotonne, zu Gartenabfällen unter Grünabfall.
Rechtliche Grundlage
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Getrenntsammlung von Bioabfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 11) verpflichtend. Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt Behandlung und Verwertung. Die Änderung von 2022 soll den Eintrag von Kunststoffen verringern; Anforderungen zur Entfernung von Fremdstoffen gelten gestaffelt, unter anderem ab dem 1. Mai 2025.
Verwertung in der Praxis
Im Jahr 2020 wurden rund 13,65 Millionen Tonnen getrennt erfasste Bioabfälle behandelt, etwa 7,41 Millionen Tonnen in Kompostierungsanlagen und 6,24 Millionen Tonnen in Vergärungsanlagen (Bundesumweltministerium). Siehe auch Kompostierung und Nahrungsmittel.
So geht Kühl vor
Betriebe mit größeren Mengen, etwa aus Gartenpflege oder Küche, finden bei der Kühl Unternehmensgruppe Containerdienst und Beratung: Entsorgung & Containerdienst. Welche Container für organische Abfälle infrage kommen, klärt die Beratung im Einzelfall.
