Stand: Oktober 2026
Verpackungsmaterial ist der Werkstoff, aus dem eine Verpackung besteht. Gängig sind Papier und Pappe, Holz, Metalle wie Eisen und Aluminium, Kunststoffe, Textilien, Glas sowie Verbundstoffe aus mehreren Materialien. Der Begriff beschreibt den Stoff. Die Verpackung als Gegenstand mit ihren Pflichten behandelt der Eintrag Verpackungen.
Wie wird Verpackungsmaterial gekennzeichnet?
Die EU-Entscheidung 97/129/EG legt ein System fest, mit dem sich Verpackungsmaterialien über eine Nummer und eine Abkürzung kennzeichnen lassen, etwa PAP für Papier und Pappe oder FE für Eisen. Für Kunststoffe, Metalle, Papier, Holz, Textilien, Glas und Verbunde gibt es eigene Nummernbereiche. Nach Angaben des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) ist die Kennzeichnung in Deutschland freiwillig, in einzelnen EU-Staaten dagegen verpflichtend.
Was ändert sich?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Sie sieht eine harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung vor und hebt die Entscheidung 97/129/EG zum 12. August 2028 auf. In Deutschland löst das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12. August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz ab. Das einheitliche EU-Label ist noch nicht festgelegt, Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten.
Richtig entsorgen
Das Material bestimmt den Entsorgungsweg. Papier und Pappe (zum Beispiel Wellpappe und Kartonagen) gehören zum Altpapier, Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, Glas in den Altglascontainer. Größere gewerbliche Mengen werden meist per Container abgefahren, siehe Entsorgung & Containerdienst.
Quellen
- Entscheidung 97/129/EG zur Festlegung eines Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), EUR-Lex
- VCI-Empfehlung zur Verpackungskennzeichnung gemäß Entscheidung 97/129/EG, Verband der Chemischen Industrie
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG), Bundesumweltministerium
