Stand: Oktober 2026
Recycling ist nach § 3 Abs. 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Nicht dazu zählen die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die als Brennstoff oder zur Verfüllung verwendet werden.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Wiederverwendung: Produkte, die keine Abfälle sind, werden erneut für denselben Zweck genutzt, etwa Pfandflaschen im Mehrwegsystem. Das ist rechtlich kein Recycling.
- Vorbereitung zur Wiederverwendung: Abfälle werden geprüft, gereinigt oder repariert, damit sie wieder als Produkt genutzt werden können.
- Downcycling: Der Stoff wird zwar verwertet, verliert aber an Qualität und dient nur noch weniger anspruchsvollen Anwendungen.
- Abfallverwertung: Der Oberbegriff. Recycling ist eine Form der Verwertung, daneben gibt es zum Beispiel die energetische Verwertung.
Stellung in der Abfallhierarchie
Das KrWG gibt eine Rangfolge vor: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (zum Beispiel energetisch), Beseitigung. Recycling steht damit vor der energetischen Verwertung. Hochwertiges Recycling setzt eine getrennte, möglichst sortenreine Erfassung voraus, etwa bei Altpapier, Schrott oder Kunststoffen. Das Ergebnis sind Sekundärrohstoffe, die in der Kreislaufwirtschaft Primärrohstoffe ersetzen können.
Recycling mit Kühl
Kühl ist Containerdienst, Entsorger und Recycler und betreibt das Recyclingzentrum Augsburg (siehe Standorte). Je besser Wertstoffe schon am Anfallort getrennt werden, desto leichter lassen sie sich verwerten. Kühl berät zu Containerarten und Entsorgungskonzepten: Entsorgung & Containerdienst.
