Stand: Oktober 2026
Kreislaufwirtschaft ist im deutschen Abfallrecht der Begriff für die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Er steht im Namen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), das die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland regelt. Gemeint ist, dass Stoffe und Produkte möglichst lange genutzt und Abfälle bevorzugt als Rohstoff weiterverwendet werden, statt sie zu beseitigen.
Die fünfstufige Abfallhierarchie
Wie mit Abfällen umzugehen ist, legt § 6 KrWG als Rangfolge fest. Maßnahmen weiter oben haben Vorrang vor Maßnahmen weiter unten:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Vorrang hat nach dem Gesetz diejenige Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen am wirkungsvollsten gewährleistet. Von der Reihenfolge darf abgewichen werden, wenn zum Beispiel die technische Machbarkeit oder die wirtschaftliche Zumutbarkeit dies erfordern.
Wichtige Begriffe
Als Recycling gilt nach dem KrWG jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet werden. Die dabei gewonnenen Sekundärrohstoffe können Primärrohstoffe ersetzen. Die Abfallverwertung umfasst daneben auch die energetische Nutzung, die in der Rangfolge unterhalb des Recyclings steht.
Bedeutung in der Praxis
Für Betriebe zeigt sich der Begriff vor allem in der Getrennthaltung von Abfällen, wie sie etwa die Gewerbeabfallverordnung für Gewerbeabfälle vorsieht. Je sortenreiner Abfälle anfallen, desto eher lassen sie sich stofflich verwerten.
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe arbeitet als Containerdienst, Entsorger und Recycler und ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Wie sich Abfallströme in einem Betrieb trennen und verwerten lassen, klärt die Beratung zu Entsorgungskonzepten.
