Stand: Oktober 2026
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen vor allem Möbel und Einrichtungsgegenstände, Matratzen, Teppiche und Gartenmöbel.
Was gehört dazu und was nicht?
Typischer Sperrmüll sind Schränke, Sofas, Matratzen, Leitern oder konventionelle Fahrräder. Elektrogeräte und E-Bikes mit Akku gehören nicht dazu, sie werden getrennt verwertet (siehe Elektroschrott). Welche Gegenstände im Einzelfall angenommen werden und wie groß die Mengen sein dürfen, legt der jeweils zuständige Entsorgungsträger in seiner Abfallsatzung fest. Bevor Sie etwas entsorgen, lohnt sich die Frage, ob sich der Gegenstand weitergeben oder spenden lässt.
Sperrmüll aus Privathaushalten
Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte oder Abfallzweckverbände im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung. Je nach Kommune wird Sperrmüll zu festen Terminen oder auf Abruf abgeholt, oder Sie bringen ihn selbst zum Recyclinghof. Die Abholung läuft über die Stadt oder den Landkreis, nicht über private Containerdienste.
Sperrmüll im Gewerbe
Sperrige Abfälle aus Betrieben, Büros oder Praxen sind Gewerbeabfall. Sie unterliegen der Gewerbeabfallverordnung und gehören nicht in die kommunale Sperrmüllabfuhr für Haushalte. Üblich ist ein Container, in den die Abfälle sortenrein getrennt oder, wo zulässig, gemischt eingebracht werden.
So geht Kühl vor
Kühl liefert Container für gewerbliche Sperrmüllmengen in der Regel in 24 bis 48 Stunden. Bei Kühl gängige Größen sind Absetzcontainer mit 5, 7, 10 und 12 cbm sowie Abrollcontainer mit 17, 20, 24, 30, 36 und 40 cbm (siehe Absetzcontainer und Abrollcontainer). Mehr dazu unter Entsorgung & Containerdienst.
