Stand: Oktober 2026
Elektroschrott (Elektro- und Elektronikaltgeräte, kurz Altgeräte) sind ausgediente Geräte, die mit Strom oder Batterien betrieben werden, vom Toaster über den Laptop bis zur Werkzeugmaschine. Sie enthalten Wertstoffe wie Metalle, aber auch Schadstoffe, und dürfen deshalb nicht über Restmüll oder Container für gemischte Abfälle entsorgt werden.
Rechtsgrundlage: das ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um (Umweltbundesamt). Es regelt das Inverkehrbringen neuer Geräte sowie Rücknahme, Sammlung und Verwertung von Altgeräten (IZU Bayern). Das Gesetz wurde mehrfach geändert; prüfen Sie die aktuelle Fassung.
Wohin mit alten Geräten?
- Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe nehmen Altgeräte kostenlos an, siehe Recyclinghof.
- Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen kleine Altgeräte (bis 25 cm Kantenlänge) auch ohne Neukauf zurücknehmen; Lebensmittelhändler gelten bei mehr als 800 m² Verkaufsfläche mit regelmäßigem Elektroangebot (IZU Bayern).
- Beim Kauf eines neuen Geräts nimmt der Händler ein gleichartiges Altgerät zurück; Online-Händler haben vergleichbare Pflichten (IZU Bayern).
Batterien und Akkus entnehmen
Altbatterien und Akkus, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen vor der Abgabe aus dem Gerät entfernt werden (IZU Bayern). Sie werden getrennt über Batterien-Sammelstellen zurückgegeben. Löschen Sie außerdem persönliche Daten auf Speichermedien.
Pflichten der Hersteller
Hersteller und Bevollmächtigte müssen sich bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren, bevor sie Geräte in Deutschland anbieten, und tragen die Kosten der Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte. Für Geräte im gewerblichen Bereich entwickeln sie eigene Rücknahmekonzepte (stiftung ear, IZU Bayern).
Zahlen
Für die Sammlung gilt seit 2019 ein Ziel von 65 Prozent der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Geräte. 2024 lag die Sammelquote nur bei 28,7 Prozent; rund 920.000 Tonnen wurden gesammelt (Umweltbundesamt, 2024).
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und berät zu Entsorgungskonzepten für Gewerbe; welche Altgeräte im Einzelfall angenommen werden, klären Sie bitte vorab. Siehe Entsorgungsfachbetrieb und Consulting & Entsorgungskonzepte. Stoffe wie Schaumstoffe oder Kältemittel aus Altgeräten behandelt der Eintrag FCKW.
