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Abfall-Glossar & Entsorgungs-Lexikon

Kommunale Abfallentsorgung

Fachbegriffe aus Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Recycling verständlich erklärt.

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Kommunale Abfallentsorgung

Stand: Oktober 2026

Kommunale Abfallentsorgung bezeichnet die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel Städte, Landkreise oder von ihnen beauftragte Betriebe und Unternehmen. Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das frühere Regelungen wie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst hat.

Aufgaben der Entsorgungsträger

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen verwerten oder beseitigen (§ 20 KrWG). Seit dem 1. Januar 2025 sind sie verpflichtet, Haushaltsabfälle in acht Kategorien getrennt zu sammeln: Bioabfälle, Kunststoff-, Metall- und Papierabfälle, Glas, Textilien, Sperrmüll und gefährliche Abfälle. Das geschieht über Mülltonnen, Sammelbehälter und Wertstoffhöfe, siehe auch Holsystem und Recyclinghof.

Überlassungspflicht

Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten müssen diese grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen (§ 17 KrWG). Ausnahmen gelten unter anderem für Abfälle, die der Hersteller oder Händler aufgrund einer Rücknahmepflicht zurücknimmt, sowie für gemeinnützige und unter bestimmten Voraussetzungen gewerbliche Sammlungen, soweit keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Was gilt für Gewerbebetriebe?

Betriebe sind für ihre Abfälle zunächst selbst als Abfallerzeuger verantwortlich. Gewerbliche Abfälle zur Verwertung dürfen sie in der Regel privaten Entsorgern übergeben; dabei müssen sie die Getrennthaltung beachten (Gewerbeabfall). Hausmüllähnliche Abfälle und Abfälle zur Beseitigung können dagegen der kommunalen Überlassung unterliegen; die Details regeln die örtliche Abfallsatzung und die Behörde.

So geht Kühl vor

Die Kühl Unternehmensgruppe ergänzt die kommunale Entsorgung als privater Containerdienst und Entsorgungsfachbetrieb für Gewerbe-, Bau- und Sonderabfälle. Siehe Für den öffentlichen Sektor und Entsorgung & Containerdienst.

Quellen

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