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Abfall-Glossar & Entsorgungs-Lexikon

Abfallwirtschaft

Fachbegriffe aus Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Recycling verständlich erklärt.

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Abfallwirtschaft

Stand: Oktober 2026

Abfallwirtschaft bezeichnet alle Tätigkeiten und Wirtschaftsbereiche, die mit dem Vermeiden, Sammeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen zu tun haben, einschließlich Planung, Ausführung und Kontrolle. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spricht in § 3 Absatz 14 von Abfallbewirtschaftung und nennt unter anderem Bereitstellung, Überlassung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung.

Rangfolge: die Abfallhierarchie

Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen nach § 6 Absatz 1 KrWG in dieser Rangfolge:

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  • Beseitigung

Wer ist beteiligt?

Abfälle aus privaten Haushalten übernehmen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 20 Absatz 1 KrWG, siehe kommunale Abfallentsorgung). Gewerbliche Abfallerzeuger beauftragen in der Regel private Entsorgungsunternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erstellen Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (§ 21 KrWG), siehe Abfallwirtschaftskonzept. Der Umfang der Branche zeigt sich im Aufkommen: 2024 fielen in Deutschland 362,7 Mio. Tonnen Abfälle an (Statistisches Bundesamt, 2024). Das übergeordnete Leitbild ist die Kreislaufwirtschaft.

So geht Kühl vor

Kühl ist als Containerdienst, Entsorger und Recycler in der Abfallwirtschaft tätig und Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Für Betriebe, die ihre Abfallströme neu ordnen wollen, bietet Kühl Beratung und Entsorgungskonzepte an, siehe Consulting & Entsorgungskonzepte.

Quellen

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Unsere Fachberater helfen Ihnen gerne bei der Einstufung Ihrer Abfälle und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Privat und Gewerbe.

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