Stand: Oktober 2026
Das Dosenpfand ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen. Es beträgt 25 Cent je Dose oder Flasche und wird beim Kauf erhoben und bei der Rückgabe erstattet. Rechtsgrundlage ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) für Verpackungen. Ausführlicher beschreibt das Thema der Eintrag Einwegpfand.
Was ist pfandpflichtig?
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkedosen und alle Einweg-Kunststoffflaschen mit 0,1 bis 3 Litern Inhalt, auch für Säfte, Smoothies und Mischgetränke. Getränke auf Milchbasis in Einwegkunststoffflaschen sind seit dem 1. Januar 2024 ebenfalls pfandpflichtig (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Verbraucherzentrale NRW). Erkennbar sind pfandpflichtige Verpackungen am Pfandlogo, im Handel zusätzlich am Hinweis „EINWEG“.
Rückgabe
Leere Dosen und Flaschen können in jedem Geschäft zurückgegeben werden, das Verpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Es kommt auf das Material an, nicht auf die Marke. Kleine Läden mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst führen (Verbraucherzentrale NRW). Händler müssen Verpackungen auch dann annehmen und das Pfand erstatten, wenn der Automat sie nicht erkennt, etwa bei zerdrückten Dosen oder beschädigtem Etikett (Verbraucherzentrale NRW).
Einweg und Mehrweg
Das Pfand gilt für Einwegverpackungen. Daneben gibt es das Mehrwegsystem, bei dem Flaschen vielfach neu befüllt werden und ebenfalls Pfand tragen.
