Stand: Oktober 2026
Ein Abfallwirtschaftskonzept ist ein Planungsdokument, das darstellt, wie Abfälle vermieden, verwertet und beseitigt werden, aufbauend auf den erfassten Stoffströmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist es heute für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG).
Rechtliche Grundlage
§ 21 KrWG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen zu erstellen. Sie stellen darin die Verwertung, insbesondere Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle dar, außerdem getrennte Sammelsysteme und Maßnahmen der Abfallvermeidung. Die Einzelheiten regelt das Landesrecht. Hintergrund finden Sie unter kommunale Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft.
Und für Unternehmen?
Das frühere Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kannte Abfallwirtschaftskonzepte auch für Abfallerzeuger. Im heutigen KrWG ist eine solche allgemeine Pflicht für Betriebe nicht mehr vorgesehen. Dennoch kann ein betriebliches Entsorgungskonzept sinnvoll sein. Es hält fest, welche Abfälle an welcher Anfallstelle entstehen, in welchen Mengen, wie sie getrennt und bereitgestellt werden, auf welchem Weg sie entsorgt werden und wer im Betrieb zuständig ist. Gewerbliche Abfallerzeuger müssen dabei die Vorgaben für Gewerbeabfall beachten. Ein solches Konzept sollte regelmäßig an veränderte Mengen und Rechtslagen angepasst werden.
So geht Kühl vor
Kühl berät Betriebe zu Entsorgungskonzepten und unterstützt bei der Steuerung von Stoffströmen. Mehr unter Consulting & Entsorgungskonzepte.
