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Abfall-Glossar & Entsorgungs-Lexikon

Restmülltonne

Fachbegriffe aus Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Recycling verständlich erklärt.

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Restmülltonne

Stand: Oktober 2026

Die Restmülltonne ist der Sammelbehälter für Restabfall aus Haushalten und Kleingewerbe, also für Abfälle, die weder in die getrennten Wertstoffsammlungen noch zu den Sonderabfällen gehören. Je nach Kommune ist sie schwarz oder grau. Neben ihr stehen meist die Biotonne, die Blaue Tonne und die Gelbe Tonne.

Was gehört hinein?

Die Stadt Augsburg nennt für ihre graue Tonne zum Beispiel Hygieneabfälle wie Windeln, Zigarettenreste, Staubsaugerbeutel sowie Porzellan, Keramik und Spiegel. Welche Abfälle erlaubt sind, regelt die örtliche Satzung; Angaben anderer Kommunen können abweichen.

Was gehört nicht hinein?

  • Elektrogeräte, Batterien und Leuchtmittel
  • Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen (Gelbe Tonne)
  • Bauschutt und Bauabfälle
  • Schadstoffhaltige Abfälle wie Lacke, Lösungsmittel und Chemikalien
  • In Augsburg zudem Fisch-, Fleisch- und Wurstreste, die in die Biotonne gehören

Sperrige Gegenstände passen nicht in die Tonne, dafür gibt es die Abholung von Sperrmüll. Eine Übersicht über die Tonnenarten bietet der Eintrag Mülltonne.

Restmüll im Gewerbe

Betriebe müssen nach der Gewerbeabfallverordnung Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle und Holz grundsätzlich getrennt sammeln, siehe Gewerbeabfall. Gemischte Siedlungsabfälle ohne verwertbare Anteile sind der Rest. Wie Container und Behälter im Betrieb sinnvoll aufgeteilt werden, klärt Kühl in der Beratung: Für Industrie, Handel & Gewerbe.

Quellen

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