Stand: Oktober 2026
Immissionen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 BImSchG).
Immission und Emission
Der Unterschied liegt in der Blickrichtung. Emissionen sind die Stoffe und Erscheinungen, die von einer Anlage ausgehen, zum Beispiel Abgase, Staub oder Lärm. Immissionen sind das, was davon am Ort der Betroffenen tatsächlich ankommt, etwa Staub in der Nachbarschaft oder Geräusche am Wohnhaus.
Schädliche Umwelteinwirkungen
Rechtlich relevant werden Immissionen vor allem dann, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Man spricht dann von schädlichen Umwelteinwirkungen. Wo Grenz- und Richtwerte gelten, regelt der Immissionsschutz.
Bezug zur Abfallwirtschaft
Anlagen der Abfallwirtschaft, zum Beispiel eine Müllverbrennungsanlage oder Behandlungsanlagen, können Immissionen wie Staub, Geruch oder Lärm verursachen und unterliegen deshalb häufig dem Immissionsschutzrecht. Auch Transport und Umschlag spielen eine Rolle, etwa bei Containerstellplätzen und Lagerflächen für Schrott.
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Fragen zu Standort, Lagerung und Abfallkonzept besprechen Sie im Rahmen von Consulting & Entsorgungskonzepte.
Verwandter Begriff: Ökosystem, also der Lebensraum, auf den Einträge aus Luft, Wasser und Boden wirken.
