Stand: Oktober 2026
Immissionsschutz bezeichnet alle Regeln und Maßnahmen, die Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen. Zentrales Gesetz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); es ist 1974 in Kraft getreten (Fassung seitdem vielfach geändert).
Was regelt das BImSchG?
Das Gesetz gilt für Errichtung und Betrieb von Anlagen, für Herstellung und Vertrieb bestimmter Brennstoffe, Stoffe und Erzeugnisse, für Fahrzeuge sowie für den Bau von Verkehrswegen (IZU Bayern). Es schützt vor Immissionen wie Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen und will Emissionen schon an der Quelle begrenzen.
Genehmigungspflichtige Anlagen
Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial dürfen nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden. Welche Anlagen das sind, legt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) fest; dazu zählen unter anderem Abfallbehandlungsanlagen und Verbrennungsanlagen (Regierungspräsidium Darmstadt). Die Genehmigung setzt voraus, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Je nach Verfahren werden Unterlagen öffentlich ausgelegt und Einwendungen geprüft.
Bezug zur Abfallwirtschaft
Für Betreiber von Anlagen der Abfallwirtschaft ist der Immissionsschutz zentral: Eine Müllverbrennungsanlage unterliegt ebenso wie viele Behandlungs- und Lageranlagen dem Genehmigungsrecht. Für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte gelten zusätzlich Vorgaben zu Lärm und Abgasen. Die Zuständigkeit liegt meist bei den Landratsämtern bzw. Kreisverwaltungsbehörden (IZU Bayern).
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe ist Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG und berät zu Entsorgungskonzepten. Rechtsfragen zu einer Betriebsgenehmigung klären Sie mit der zuständigen Behörde. Orientierung geben Consulting & Entsorgungskonzepte und der Eintrag Entsorgungsfachbetrieb.
