Stand: Oktober 2026
Müllverbrennungsanlage (MVA, auch Abfallverbrennungsanlage) ist eine Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen, die nicht stofflich verwertet werden können. Die Abfälle werden bei hohen Temperaturen verbrannt. Dabei verringert sich das Volumen, organische Schadstoffe werden zerstört, und die entstehende Wärme wird zur Erzeugung von Strom und Fernwärme genutzt.
Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Siedlungsabfälle nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden. Das Verbot ging auf die Abfallablagerungsverordnung zurück, deren Regelungen seit 2009 in der Deponieverordnung (DepV) stehen. Die nicht verwertbaren Reste müssen vorbehandelt werden, entweder thermisch in Verbrennungsanlagen oder mechanisch-biologisch. Die Ablagerungsquote bei Siedlungsabfällen sank von 27,1 Prozent im Jahr 2000 auf 0,6 Prozent im Jahr 2023 (Umweltbundesamt). Die Emissionen der Anlagen unterliegen den Grenzwerten der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (siehe Immissionsschutz).
Einordnung in die Abfallwirtschaft
In der Abfallhierarchie steht die energetische Nutzung hinter Vermeidung und Recycling (siehe Kreislaufwirtschaft). Verbrannt wird daher vor allem, was sich nicht sinnvoll recyceln lässt, zum Beispiel Restmüll aus der Restmülltonne. Wird Abfall nicht verwertet, spricht man von Abfallbeseitigung. Als Rückstände fallen Schlacke und Filterstäube an. Schlacke wird zu einem großen Teil weiterverwendet, etwa im Straßen- und Wegebau, Filterstäube und Reststoffe der Rauchgasreinigung werden gesondert behandelt.
Was heißt das für Betriebe?
Wer Abfälle sortenrein hält, erhöht den Anteil, der stofflich verwertet werden kann, und senkt den Anteil, der als Rest verbrannt wird. Für Gewerbebetriebe ist das zugleich in der Gewerbeabfallverordnung angelegt. Bei der Planung hilft die Beratung zu Entsorgungskonzepten der Kühl Unternehmensgruppe.
