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Abfall-Glossar & Entsorgungs-Lexikon

FCKW

Fachbegriffe aus Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Recycling verständlich erklärt.

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FCKW

Stand: Oktober 2026

FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind organische Verbindungen aus Kohlenstoff, Fluor und Chlor. Sie waren sehr beständig, geruchlos und nicht brennbar und wurden deshalb lange als Kältemittel, Treibgas, Lösemittel und Schaumtreibmittel eingesetzt.

Warum sind FCKW verboten?

Chlor-Radikale aus FCKW bauen das Ozon in der Ozonschicht ab (Bundesumweltministerium). Außerdem sind FCKW sehr wirksame Treibhausgase (Umweltbundesamt). Mit dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 vereinbarten Staaten, Produktion und Verbrauch schrittweise zu senken. Deutschland erließ 1991 die FCKW-Halon-Verbotsverordnung, die den Ausstieg in fast allen Anwendungen bis spätestens 1995 vorsah. In der EU waren Produktion und Einfuhr von FCKW ab 1995 verboten (Bundesumweltministerium).

Wo sind FCKW heute noch ein Thema?

In älteren Kühlgeräten stecken FCKW noch im Kältemittel und im Dämmschaum. Beim Recycling dieser Geräte werden sie in zwei Stufen zurückgewonnen: zuerst werden Kältemittel und Öl aus dem Kreislauf abgesaugt, danach FCKW aus dem Dämmmaterial (Bundesumweltministerium). Solche Altgeräte gehören zum Elektroschrott und in eine kontrollierte Entsorgung.

So geht Kühl vor

Kühl berät Unternehmen bei der Planung ihrer Abfallwege, auch für Altgeräte. Mehr dazu unter Consulting & Entsorgungskonzepte. Zum Zusammenhang mit der Erwärmung der Atmosphäre lesen Sie auch den Beitrag zum Treibhauseffekt.

Quellen

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