Stand: Oktober 2026
Altholz ist nach der Altholzverordnung (AltholzV) Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind. Die Verordnung regelt die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Beseitigung von Altholz.
Die Altholzkategorien
Die Einteilung richtet sich nach der Belastung des Holzes:
- A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, etwa Paletten aus Vollholz
- A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
- A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, ohne Holzschutzmittel
- A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, zum Beispiel Bahnschwellen, Leitungsmasten und Fenster
- PCB-Altholz: Altholz, das mit polychlorierten Biphenylen belastet ist
Was die Einstufung bedeutet
Die Kategorie entscheidet darüber, auf welchen Wegen das Holz verwertet werden darf. Hochwertige Verfahren sind vorgeschrieben, die stoffliche Verwertung setzt geringer belastetes Holz voraus. Werden Altholzsorten gemischt, richten sich die Anforderungen nach der höchsten enthaltenen Kategorie. Deshalb lohnt sich eine getrennte Bereitstellung bereits an der Anfallstelle. Weitere Holzarten aus Bau und Haushalt finden Sie unter Holz, Fenster und Sperrmüll.
Richtig entsorgen
Sortieren Sie Altholz möglichst nach Kategorien und mischen Sie es nicht mit Bauschutt und Baumischabfällen. Gemischte Abfälle sind in der Regel teurer zu entsorgen. Als Containerdienst und Entsorger stellt Kühl Container für unterschiedliche Abfallarten bereit, siehe Entsorgung & Containerdienst. Welche Kategorie vorliegt, klären Sie vor der Bestellung in der Beratung. Die Verwertung selbst ist unter Abfallverwertung erklärt.
