Stand: Oktober 2026
Holz ist als Abfallart ein nachwachsender Werkstoff, der in vielen Formen anfällt: als Paletten und Kisten, als Möbel, als Bauholz bei Abbruch und Renovierung oder als Verschnitt im Handwerk. Gebrauchtes Holz heißt Altholz; ausführlich beschreibt der dortige Eintrag Sorten und Entsorgungswege.
Holz als Abfall getrennt halten
Für Gewerbebetriebe gehört Holz zu den Abfallfraktionen, die nach der Gewerbeabfallverordnung grundsätzlich getrennt zu sammeln sind (IZU Bayern). Hintergrund und Ausnahmen erklärt der Eintrag Gewerbeabfallverordnung. Saubere Holzfraktionen lassen sich leichter verwerten als Gemische.
Kategorien nach der Altholzverordnung
Die Altholzverordnung von 2002 teilt Altholz nach der Höhe der Schadstoffbelastung in vier Kategorien ein, A I bis A IV (Bundesumweltministerium). A I umfasst naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz, das praktisch nicht verunreinigt ist; die weiteren Kategorien stehen für zunehmend belastetes Holz. Die Verordnung gilt noch in dieser Form, eine Novelle wird seit Jahren diskutiert (Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter).
Richtig entsorgen
Unbehandeltes und behandeltes Holz sollten Sie nicht mischen. Größere Mengen sammeln Sie in einem Container, kleinere Mengen am Recyclinghof. Holz aus Gartenarbeiten, etwa Baum- und Strauchschnitt, ist ein Fall für Grünabfall.
So geht Kühl vor
Die Kühl Unternehmensgruppe liefert Container für Holz in der Regel in 24 bis 48 Stunden; welche Größe passt, klärt die Beratung. Mehr unter Entsorgung & Containerdienst.
