Stand: Oktober 2026
Fliesen sind keramische Wand- und Bodenbeläge aus Ton, Quarz, Kaolin und Feldspat. Fallen sie bei Renovierung oder Abbruch als Abfall an, zählen sie zum Bauschutt.
Welcher Abfallart gehören Fliesen an?
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) tragen Fliesen und Keramik den Schlüssel 17 01 03. Zum Bauschutt gehören außerdem Beton (17 01 01), Ziegel (17 01 02) und Gemische daraus (17 01 07). Bauschutt machte 2020 rund 60,0 Millionen Tonnen oder 27,2 Prozent der mineralischen Bauabfälle aus (Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, 2020). Von den 2018 angefallenen Beton-, Ziegel-, Keramik- und Fliesenabfällen wurden 77,9 Prozent wieder zu neuen Baustoffen recycelt (Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, 2018).
Sauber trennen lohnt sich
Fliesen gehören zusammen mit Beton und Ziegeln in die mineralische Fraktion. Die Gewerbeabfallverordnung nennt bei Bau- und Abbruchabfällen Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik sowie Gips als getrennt zu haltende Fraktionen (IHK Pfalz). Bauabfälle auf Gipsbasis machten 2020 nur 0,7 Millionen Tonnen aus (Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, 2020) und sollten nicht mit Fliesen vermischt werden. Kommen Kunststoffe, Holz oder Dämmstoffe dazu, handelt es sich um Baumischabfall, dessen Entsorgung in der Regel teurer ist.
So geht Kühl vor
Fliesenreste und Fliesenbruch lassen sich in einem Container für Bauschutt entsorgen. Bei Kühl gängig sind Absetzcontainer mit 5, 7, 10 und 12 cbm sowie Abrollcontainer mit 17, 20, 24, 30, 36 und 40 cbm. Angebote für Handwerk und Baustelle finden Sie unter Bau & Handwerk.
