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Abfall-Glossar & Entsorgungs-Lexikon

Batterien

Fachbegriffe aus Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Recycling verständlich erklärt.

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Batterien

Stand: Oktober 2026

Batterien sind elektrochemische Energiespeicher, zu denen umgangssprachlich auch wiederaufladbare Akkus zählen. Gebrauchte Batterien heißen Altbatterien. Sie dürfen nicht in die Restmülltonne, sondern müssen getrennt zurückgegeben werden, damit enthaltene Rohstoffe im Recycling zurückgewonnen werden können.

Rechtliche Grundlage

Seit dem 18. Februar 2024 gilt in Deutschland unmittelbar die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Sie ersetzt die frühere EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG. Das deutsche Batteriegesetz von 2009 wurde am 7. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) abgelöst (Bundesumweltministerium). Das BattDG regelt unter anderem Pflichten von Herstellern und Vertreibern, die Rücknahme und die Zuständigkeiten. Die EU-Verordnung unterscheidet fünf Kategorien: Geräte-, Leichtverkehrsmittel-, Elektrofahrzeug-, Industrie- und Starterbatterien.

Richtig zurückgeben

Verbraucher geben Altbatterien an Sammelstellen oder im Handel zurück. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, also die kommunale Abfallentsorgung, sind zur Rücknahme von Geräte- und Leichtverkehrsmittel-Batterien verpflichtet, dazu zählen auch Akkus aus E-Bikes und E-Scootern (Bundesumweltministerium, 2025). Eine Abgabe ist auch auf dem Recyclinghof möglich. Hinweise zu Geräten mit eingebauten Akkus finden Sie unter Elektroschrott. Für Geräte-Altbatterien nennt die EU-Verordnung Sammelziele von 63 Prozent ab 2027 und 73 Prozent ab 2030.

Gewerbliche Mengen

Betriebe, in denen regelmäßig Batterien und Akkus anfallen, sollten die Rückgabe fest organisieren und größere Stückzahlen nicht über den Restabfall entsorgen. Kühl berät dazu im Rahmen von Consulting & Entsorgungskonzepten.

Quellen

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