Ob regelmäßige Entsorgung von Akten und sensiblen Dokumenten oder einmalige Großentsorgung der über Jahre angesammelten Unterlagen, wir haben die Entsorgungslösung für Sie – und da wir immer streng nach Bundesdatenschutzgesetz arbeiten, ist Ihr Unternehmen stets auf der ganz sicheren Seite. Dabei spielt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine große Rolle. Dieses Gesetz beschützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 BDSG). Dies gilt von der Erfassung bis zur Vernichtung der Daten. Hierbei ermöglicht Ihnen die Kühl Entsorgung mit der SEKURIDATA einen sicheren Weg, diese sensiblen Unterlagen aller Art richtig zu vernichten.
Klicken Sie hier und erhalten Sie direkt alle wichtigen Informationen rund um eine sichere Aktenvernichtung. (www.sekuridata.de)
1. Die passende Vorlage im Word-Format herunterladen und öffnen
2. Auf den Seiten 1-3 der Vorlage, die zutreffenden Checkboxen ankreuzen und die grau markierten Felder ergänzen
3. Den Auftragsverarbeitungsvertrag 2-fach ausdrucken und jeweils auf Seite 7 unterzeichnen
4. Die Dokumente an Ihre Kühl-Niederlassung senden
Nach Prüfung erhalten Sie ein Exemplar des Auftragsverarbeitungsvertrags, inklusive aller Anlagen von uns unterzeichnet zurück.
Rolf Kühl Holding GmbH & Co. KG | Brunnenbergstraße 5 | 86420 Diedorf | Tel. +49 8238.90449-0 | info@kuehl-gruppe.de