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Kommunale Abfallentsorgung

Die Abfallwirtschaft ist in Deutschland auf mehreren Ebenen geregelt. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) setzt in Deutschland die EU-Richtlinien um. Kommunen und Gemeinden sind zuständig für die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von z.B. Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Sperrmüll, Papier, Pappe, Glas, Leichtstoffverpackungen, Metalle. Insbesondere bei Hausmüll, Papier, Bioabfall und Leichtverpackungen (gelber Sack / gelbe Tonne) geschieht dies überwiegend durch Abholung des Abfalls beim Erzeuger durch die Kommune oder ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen. Je nach Region werden Glas, Metalle oder Elektroschrott auch an Wertstoffhöfen oder Sammelcontainern angenommen.