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Gelbe Tonne und Gelber Sack

In der gelben Tonne bzw. dem gelben Sack werden im Rahmen des Dualen Systems Leichtstoffverpackungen gesammelt, die den „Grünen Punkt“ tragen. In die gelbe Tonne oder den gelben Sack dürfen ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien, andere stoffgleiche Nichtverpackungen dürfen hierüber nicht entsorgt werden (z.B. Kinderspielzeug, Gartenschläuche, Zahnbürsten etc.).

Beispiele für Verpackungen, die über die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack entsorgt werden dürfen sind:

  • Konserven (werden in einigen Gemeinden über separate Depotcontainer entsorgt)
  • Getränkedosen
  • Alu-Schalen
  • Getränke- und Milchkartons
  • Folien
  • Tragetaschen
  • Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
  • Becher von Milchprodukten, Joghurt, Margarine
  • Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen