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Entsorgungsnachweis

Ein so genannter Entsorgungsnachweis besteht aus drei Teilen:

  1. der Erklärung des Abfallerzeugers, in welcher er die Abfalleigenschaften und die Inhaltsstoffe darlegt,
  2. der Annahmeerklärung des Entsorgers, mit welcher er seine Erlaubnis und Bereitschaft zur Übernahme des Abfalls bestätigt,
  3. der Bestätigung der zuständigen Behörde, mit welcher der gewählte Entsorgungsweg als ordnungsgemäß und schadlos bestätigt wird.

Dieses formale Nachweisverfahren ist insbesondere bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen vorgeschrieben und in der Nachweisverordnung geregelt.