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Abfallverwertung

Unter Abfallverwertung werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die im Abfall enthaltenen Wertstoffe bzw. Energiepotentiale optimal zu nutzen. Zur Abfallverwertung zählen das Recycling, die mechanisch-biologische Behandlung und die thermische Verwertung.

RECYCLING:

Der Begriff Recycling ist definiert als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“ (§ 3 Abs. 25 deutsches Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Zu den bekanntesten recycelbarer Produkte zählen Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech und Elektroaltgeräte sowie Bio- und Grünabfälle. Durch die Nutzung dieser Sekundärrohstoffe werden natürliche Ressourcen geschont und so ein großer Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

MECHANISCH-BIOLOGISCHE BEHANDLUNG:

In mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage werden Abfälle mit Hilfe spezieller Verfahren mechanisch behandelt. Im ersten Schritt werden energetisch verwertbare Materialien und Sekundärrohstoffe (Metalle) aussortiert und einer weiteren Verwertung zugeführt. Die verbleibenden Restabfälle werden thermisch verwertet.

THERMISCHE VERWERTUNG (MÜLLVERBRENNUNG):

Bei der thermischen Verwertung – oder auch Müllverbrennung – werden Abfälle auf über 1000°C erhitzt zum Zwecke der Volumenreduzierung des Abfalls unter Nutzung der enthaltenen Energie und einhergehend mit der Kompaktierung der Restmenge zur weiteren Verwertung. Seit dem 01.06.2005 ist in Deutschland das Deponieren von nicht vorbehandelten Abfällen verboten. Hausmüll darf erst nach seiner Verbrennung in Form von Schlacke deponiert werden.