Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt in Deutschland vor, dass Abfallerzeuger, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an überwachungsbedürftigem Abfall eines Abfallschlüssels erzeugen, eine Abfallbilanz erstellen müssen.

DIE ABFALLBILANZ MUSS FOLGENDE INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN:

Die Abfallbilanz muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Häufig dient sie als Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts.

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