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Abfallbilanz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt in Deutschland vor, dass Abfallerzeuger, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an überwachungsbedürftigem Abfall eines Abfallschlüssels erzeugen, eine Abfallbilanz erstellen müssen.

DIE ABFALLBILANZ MUSS FOLGENDE INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN:

  • Art, Menge und den Verbleib der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, der überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung sowie der Abfälle zur Beseitigung
  • Begründung, wenn Abfälle beseitigt wurden, warum diese beseitigt werden mussten und nicht verwertet werden konnten.
  • Wurden Abfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwertet oder beseitigt, muss deren Verbleib gesondert angegeben werden.

Die Abfallbilanz muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Häufig dient sie als Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts.