Unter Abfallbeseitigung versteht man die Abgabe von Abfällen, die sich nicht mehr verwerten lassen, an die Umwelt. Dies darf nur unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte geschehen, bei flüssigen oder gasförmigen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung. Feste Abfälle werden meist in ein Endlager / Deponie verbracht. Geeignete Endlagerplätze sind z.B. ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke.

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