Unter Abfall versteht man Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer
- Entledigt durch Zuführung zu Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren oder durch Aufgabe der Sachherschaft / Wegfall der Zweckbestimmung
- Entledigen will weil es sich um einen zwecklosen Anfall bei einer Produktion handelt oder weil die Zweckbestimmung entfallen ist, ohne Erlangen eines neuen Verwendungszwecks
- Entledigen muss weil ein gegenwärtiges oder zukünftiges Gefährdungspotential nur durch Entsorgung zu beherrschen ist
Grundsätzlich ist ein Stoff oder Material als Abfall anzusehen, wenn hierfür eine Behandlung (beispielsweise Sortierung, Kompostierung, chemisch-physikalische Vorbehandlung oder thermische Behandlung) vorgesehen oder erforderlich ist.