Entsorgung medizinischer Abfälle für den Gesundheitssektor
Die Entsorgung medizinischer Abfälle ist in Praxen, Kliniken und Laboren streng geregelt: Jede Abfallart hat ihren eigenen Abfallschlüssel, eigene Behälter und eigene Nachweise. Wir stellen die passenden Medizinalbehälter, holen ab und übernehmen Abfallnachweisführung und jährliche Abfallbilanz, von der Kanüle bis zur Patientenakte.
✓ Entsorgung nach LAGA-Vollzugshilfe M 18
✓ Abfallnachweise und jährliche Abfallbilanz

Leistungen für Praxen, Kliniken und Labore
Vier Leistungen decken die häufigsten Anliegen von Praxen, Kliniken und Laboren ab. Alle Details dazu stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.
Medizinische Abfälle
Praxis- und Klinikabfälle, Kanülen und Skalpelle in durchstichfesten Behältern, Altmedikamente und Zytostatika, infektiöse und pathologische Abfälle.
Patientenakten
Vernichtung von Patientenakten und Datenträgern nach ISO/IEC 21964, Schutzklasse 3, mit Vernichtungsnachweis.
Labor und Chemikalien
Lösungsmittel, Reste von Desinfektionsmitteln und Laborchemikalien, entsorgt als gefährliche Abfälle mit Nachweis.
Röntgenchemie und Filme
Entwickler, Fixierbäder und Röntgenfilme. Das Silber aus den Fixierbädern wird zurückgewonnen.
Praxis, Klinik oder Labor: Welche Leistung passt?
Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ
Kleinere Mengen, wenig Lagerfläche und feste Abholintervalle, dazu Patientenakten mit langen Aufbewahrungsfristen.
Typische Abfälle
Praxisabfälle, Kanülen und Skalpelle, Amalgamabfälle, Altmedikamente, Patientenakten
Passende Leistungen
Medizinische Abfälle · Aktenvernichtung
Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Große Mengen aus vielen Stationen, mehrere Abfallströme gleichzeitig und hohe Hygieneanforderungen an Sammlung und Lagerung.
Typische Abfälle
Klinikabfälle, infektiöse Abfälle, Zytostatika, Verpackungen, Akten
Passende Leistungen
Medizinische Abfälle · Containerdienst · Entsorgungskonzept
Labore und Apotheken
Chemikalien und Reagenzien in kleinen Gebinden, die meist als gefährliche Abfälle eingestuft sind, dazu Altmedikamente.
Typische Abfälle
Laborchemikalien, Lösungsmittel, Altmedikamente, Datenträger
Passende Leistungen
Medizinische Abfälle und ihre Abfallschlüssel
Maßgeblich ist die Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA M 18). Sie ordnet jeden medizinischen Abfall einem Abfallschlüssel zu, danach richten sich Behälter, Sammlung und Nachweis. Schlüssel mit Sternchen (*) stehen für gefährliche Abfälle (Sondermüll).
| Schlüssel | Abfall | Beispiele |
|---|---|---|
| 18 01 01 | Spitze und scharfe Gegenstände | Kanülen, Skalpelle, Lanzetten |
| 18 01 03* | Infektiöse Abfälle | Abfälle mit Erregern meldepflichtiger Krankheiten |
| 18 01 04 | Abfälle ohne besondere Anforderungen | Verbände, Tupfer, Einwegwäsche, Schutzkleidung |
| 18 01 06* | Gefährliche Chemikalien | Laborchemikalien, Lösungsmittel |
| 18 01 08* | Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel | Zytostatika-Reste, kontaminierte Materialien |
| 18 01 09 | Sonstige Arzneimittel | Altmedikamente |
| 18 01 10* | Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin | Amalgamreste, Abscheiderinhalte |
| 09 01 01* | Entwickler und Fixierbäder | Röntgenchemie |
Ihre Pflichten als Einrichtung des Gesundheitsdienstes
Medizinische Abfälle müssen dort getrennt werden, wo sie anfallen. Spitze und scharfe Gegenstände gehören nach TRBA 250 in stich- und bruchfeste Behälter, die fest verschlossen abgegeben werden. Für gefährliche Abfälle gilt die Nachweisverordnung: Größere Mengen laufen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV), Kleinmengen über die Sammelentsorgung mit Übernahmeschein. Wir übernehmen die Abfallnachweisführung und erstellen Ihre jährliche Abfallbilanz.
Patientenakten enthalten Gesundheitsdaten, die nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt sind. Sie müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden (§ 630f BGB), für Röntgenaufnahmen gelten eigene Fristen. Danach dürfen sie nicht ins Altpapier, sondern werden nach ISO/IEC 21964 Sicherheitsstufe P-4 vernichtet, mit Nachweis für Ihre Dokumentation.
Medizinischer Abfall: Entsorgung in Ihrer Nähe
Für Praxen mit festem Abholrhythmus zählen kurze Wege. Wir holen medizinische Abfälle von Betriebsstätten in Ihrer Region ab: Augsburg, Bonndorf, Efringen-Kirchen, Heidenau, Karlsruhe, Kerpen, Lauda-Königshofen, Nürnberg, Reichenbach im Vogtland und Thermalbad Wiesenbad. Welcher Standort für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der Standorte-Übersicht.
Häufige Fragen zur Entsorgung von medizinischen Abfällen
Wie werden Kanülen und Spritzen entsorgt?
In durchstichfesten Einwegbehältern, die fest verschlossen abgeholt werden (Abfallschlüssel 18 01 01). Die verschlossenen Behälter dürfen zusammen mit den übrigen Praxisabfällen entsorgt werden.
Was zählt als medizinischer Abfall ohne besondere Anforderungen?
Verbände, Tupfer, Einwegwäsche, Handschuhe und Schutzkleidung mit Blut oder Sekreten (18 01 04). Sie werden in reißfesten, dichten Säcken gesammelt, getrennt vom Hausmüll.
Wohin mit Altmedikamenten?
Gewöhnliche Altmedikamente (18 01 09) holen wir zusammen mit anderen Praxisabfällen ab. Zytostatika (18 01 08*) sind gefährliche Abfälle und werden getrennt gesammelt und nachgewiesen.
Wann dürfen Patientenakten vernichtet werden?
Erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Die Vernichtung erfolgt nach ISO/IEC 21964 mit Sicherheitsstufe P-4, mit schriftlichem Vernichtungsnachweis.
Welche Nachweise erhalten wir?
Für jede Abholung einen Beleg, für gefährliche Abfälle die Nachweise nach Nachweisverordnung und einmal im Jahr eine Abfallbilanz. Unsere Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb finden Sie im Downloadcenter.
Beratung für Ihre Praxis oder Klinik anfragen
Unverbindlich, kostenlos und in zwei Minuten ausgefüllt.
Lieber telefonisch? Rufen Sie uns kostenlos unter 0800 4020040 an, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr.
