Wir halten selbstverständlich alle gesetzlichen Vorschriften ein und dokumentieren jeden Verarbeitungsschritt von der Entsorgung über das Recycling bis hin zur Wiederverwertung Ihrer Abfälle. Ein kontinuierliches Monitoring begleitet den gesamten Prozess.
Als zertifiziertes Unternehmen unterliegen unsere Standorte und Anlagen jährlich stattfindenden Überwachungen. Unabhängige externe Prüfer bestätigen so die Qualität und Seriosität unserer Betriebe. So können unsere Kunden jederzeit sicher sein, dass wir ein uneingeschränkt zuverlässiger Partner sind, der ausschließlich nach gesetzlichen Vorschriften seinem Entsorgungsauftrag nachkommt.
Durch das genehmigungskonforme Handeln wirken wir aktiv mit, als Entsorgungsfachbetrieb an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG § 56) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV § 2) ist ein Entsorgungsfachbetrieb ein Betrieb, der 1. gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und 2. in Bezug auf eine oder mehrere der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.
Das Zertifikat darf nur erteilt werden, wenn der Betrieb hinsichtlich einer oder mehrerer der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten die in der Verordnung genannten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllt.