Stand: Oktober 2026
Alttextilien sind gebrauchte oder aussortierte Textilien, vor allem Kleidung. Dazu zählen sowohl gut erhaltene und noch tragbare Stücke als auch zerschlissene Bekleidung.
Was gilt für die Sammlung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte, Textilabfälle getrennt sammeln. Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Für Privatpersonen ändert sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums praktisch nichts.
Richtig entsorgen
Saubere, wiederverwendbare Kleidung gehört in die Altkleidersammlung. Zerschlissene Kleidung gehört dorthin, wo eine eigene Sammlung dafür besteht. Gibt es vor Ort keine solche Sammlung, darf sie laut Bundesumweltministerium in den Restmüll, ebenso stark verschmutzte Textilien. Welche Sammlung gilt, regelt der örtliche Entsorgungsträger. Welche Standorte der Kühl Unternehmensgruppe Textilien annehmen, steht auf den Standortseiten. Größere Mengen aus Gewerbe und Betrieben werden meist per Container abgefahren, siehe Entsorgung & Containerdienst.
