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Consulting & Entsorgungskonzepte
Das deutsche und europäische Abfallrecht stellt Betriebe vor immer mehr Herausforderungen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Dazu nehmen wir auf, was bei Ihnen anfällt, erstellen Trennkonzepte und Dokumentationen, stellen auf Wunsch den externen Abfallbeauftragten und zeigen, wo sich Entsorgungskosten einsparen lassen.
✓ GewAbfV-Dokumentation mit Lageplan, Fotos und Belegen
✓ Externer Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG
✓ Entsorgungskonzept und Kostenanalyse für einen oder mehrere Standorte

Die Beratung übernehmen unsere Experten aus dem Vertrieb in enger Zusammenarbeit mit der W-P Management Consult GmbH, die auf Entsorgung spezialisierte Beratungsgesellschaft der Kühl-Gruppe. Wir beraten Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe, Kliniken und Pflegeeinrichtungen aus dem Gesundheitswesen sowie Kommunen und öffentliche Einrichtungen aus dem öffentlichen Sektor unter anderem zu diesen Themen1:
Was die Gewerbeabfallverordnung von Betrieben verlangt
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt seit 2017 für alle, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle oder Bau- und Abbruchabfälle anfallen, vom Industriebetrieb bis zum Büro. Sie enthält vier Kernpflichten.
1. Getrennt sammeln
Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach sieben Fraktionen zu trennen: Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind es zehn: Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.
2. Ausnahmen begründen
Die Trennung darf nur entfallen, wenn sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, etwa bei fehlendem Platz oder sehr kleinen Mengen. Die Gründe müssen dokumentiert werden.
3. Gemische vorbehandeln
Was gemischt anfällt, muss in eine Vorbehandlungsanlage, die mindestens 85 Prozent der Abfälle sortiert. Von dieser Pflicht befreit ist, wer mindestens 90 Prozent seiner Siedlungsabfälle getrennt sammelt und das bis zum 31. März des Folgejahres von einem Sachverständigen bestätigen lässt.
4. Dokumentieren
Die Trennung ist mit Lageplänen, Fotos, Liefer- oder Wiegescheinen und einer Bestätigung des Entsorgers zu belegen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei Bau- und Abbruchabfällen entfällt die Dokumentation bis zu einem Volumen von 10 Kubikmetern. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
So setzen wir die Gewerbeabfallverordnung im Betrieb um
Behälter, Pressen und Abholung setzen wir auf Wunsch gleich mit um, Details stehen unter Entsorgung von Industrieabfällen.
Externer Abfallbeauftragter
Einen Abfallbeauftragten nach § 59 KrWG und der Abfallbeauftragtenverordnung müssen unter anderem bestellen:
- Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, bei denen jährlich mehr als 100 Tonnen gefährliche oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen
- Krankenhäuser und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfällen im Jahr
- Hersteller und Vertreiber, die Abfälle in größerem Umfang zurücknehmen, etwa mehr als 100 Tonnen Verpackungen im Jahr
- Betreiber von Deponien und großen Abwasserbehandlungsanlagen
Der Abfallbeauftragte muss nicht im eigenen Betrieb angestellt sein. Wir stellen ihn extern. Die vorgeschriebene Fachkunde weist er mit anerkannten regelmäßigen Lehrgängen nach. Er überwacht den Weg der Abfälle bis zur Entsorgung, prüft, ob die Vorschriften eingehalten werden, schult die Mitarbeitenden und legt der Geschäftsleitung jährlich einen schriftlichen Bericht vor.
Entsorgungskonzept und Abfallbilanz erstellen
Ein Entsorgungskonzept legt fest, welche Abfälle anfallen, wie sie gesammelt, abgeholt und entsorgt werden und was das kostet. Für Unternehmen mit mehreren Standorten bieten wir Lösungen aus einer Hand. Ihr Vorteil: Sie haben einen Ansprechpartner und eine zentrale Auftragsabwicklung.
Die Abfallbilanz zeigt für ein Jahr, welche Menge je Abfallart angefallen ist und wohin sie gegangen ist. Sie ist die Grundlage für die GewAbfV-Dokumentation, den Bericht des Abfallbeauftragten und interne Kennzahlen.
Abfallberatung zu Kosten und Stoffströmen
In der Kosten- und Stoffstromanalyse prüfen wir Rechnungen, Behälter und Leerungsrhythmen. Typische Ansatzpunkte sind zu große oder zu oft geleerte Behälter, gemischte Abfälle, die sich trennen ließen, und Wertstoffe, die entsorgt statt vergütet werden.
Häufige Fragen zur Gewerbeabfallverordnung
Für wen gilt die Gewerbeabfallverordnung?
Für alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Das können Industrie- und Handwerksbetriebe ebenso wie Büros, Praxen, Hotels und öffentliche Einrichtungen sein.
Welche Abfälle muss ich getrennt sammeln?
Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Für Bau- und Abbruchabfälle gelten zehn eigene Fraktionen.
Was muss die Dokumentation enthalten?
Lagepläne der Sammelstellen, Fotos, Liefer- oder Wiegescheine und eine Bestätigung des Entsorgers. Ausnahmen von der Trennung müssen begründet werden.
Brauche ich einen Abfallbeauftragten?
Das hängt von Anlagenart und Abfallmenge ab, etwa mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr oder mehr als 2 Tonnen bei Kliniken. Wir prüfen die Pflicht für Ihren Betrieb und stellen den Abfallbeauftragten auf Wunsch extern.
Wie oft muss die Dokumentation aktualisiert werden?
Die Verordnung nennt keinen festen Turnus, die Dokumentation muss aber den aktuellen Stand zeigen. Wir empfehlen eine jährliche Prüfung und eine Aktualisierung bei jeder Änderung.
Was kostet die Beratung?
Das hängt vom Umfang ab: Erstgespräch, Dokumentation, Entsorgungskonzept und externer Abfallbeauftragter werden je nach Aufwand kalkuliert. Nach der Erstaufnahme erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Beratungsgespräch anfragen
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, Ihre Standorte und Ihr Anliegen. Wir melden uns für ein Erstgespräch. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.
Lieber telefonisch? Rufen Sie uns unter 0800 4020040 an, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Alle weiteren Angebote finden Sie in der Leistungsübersicht.
- Bei den Ausführungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. ↩︎
