Privathaushalt – Wohnung, Haus, WG
Gewerbebetrieb – Unternehmen mit größerem Abfallaufkommen (Produktion, Handel, Industrie)
Vergleichbare Anfallstelle gem. § 3 Abs. 11 – Einrichtung mit haushaltsähnlichem Abfallaufkommen (z. B. Gaststätte, Hotel, Arztpraxis, Verein, Schule, Kirche, kleiner Handwerksbetrieb)
Sie sind unsicher, ob Ihre Einrichtung als „Vergleichbare Anfallstelle" gilt? Eine vollständige Liste finden Sie beim Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.