In der Umweltgesetzgebung versteht man unter Immission die Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf den Menschen und die natürliche Umwelt. Hierbei kann es sich um Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder Ähnliches handeln.

Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann somit auf einen oder mehreren Emittenten zurück zu führen sein. Um eine schädliche Wirkung durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gelten für bestimmte Umweltmedien und Stoffe Immissionsgrenzwerte. Diese sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz(BimSchG) geregelt.

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