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Gewerbeabfallverordnung neu 01.08.2017

Wichtige gesetzliche Änderung der Gewerbeabfallverordnung – gültig ab 01. August 2017 –

Ab dem 1. August tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft.
Die Neuerungen betreffen alle gewerblichen Abfallerzeuger. Wir möchten Sie gerne bei der Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Regelung unterstützen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die getrennte Sammlung und das Recycling von gewerblichen Abfällen auszuweiten. Die Getrenntsammlung bestimmter Abfallsorten ist dabei vorrangiges Ziel.  Ausnahmeregelungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Die behördengerechte Dokumentation der Entsorgung wird in jedem Fall wesentliches Element.
Schon jetzt sind sämtliche Betriebsstätten der Kühl-Gruppe so ausgestattet, dass eine hochwertige Verwertung der Abfallgemische stattfindet. Wir erfüllen die Anforderungen der neuen Gewerbeabfallverordnung bereits heute und können Ihnen die für Sie wichtige und vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation anbieten.
Gerne ermitteln wir den Handlungsbedarf in Ihrem Hause und bitten Sie bei Interesse, den hier hinterlegten Fragebogen an uns zurückzusenden. Die für Sie zuständige Niederlassung setzt sich dann gerne mit Ihnen in Verbindung.
Wir gewährleisten für Ihr Unternehmen die gesetzeskonforme Umsetzung dieser neuen Verordnung und sichern Ihnen selbstverständlich unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.