In Industrie- und Handwerksbetrieben, bei Dienstleistungen und Handel fällt Gewerbeabfall an, der in seiner Beschaffenheit und Zusammensetzung ähnlich ist wie der herkömmliche Hausmüll. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle trennen müssen, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu gewährleisten. Das heißt, Papier, Glas, Metalle und Holz sollen bereits an der Anfallstelle gesondert gesammelt werden. Gewerbeabfall, der keiner Verwertung zugeführt wird, muss entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden.

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