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Einwegpfand

Das Einwegpfand wurde zum 01.01.2003 auf Grundlage der Verpackungsverordnung in Deutschland eingeführt. Es gilt für Einwegverpackungen von Getränken wie Einweg-Glasflaschen, Getränkedosen und Einweg PET-Flaschen. Mussten die Geschäfte anfangs nur die Verpackungen zurücknehmen, die sie selbst verkauft hatten, so müssen sie seit Oktober 2003 alle Getränkeverpackungen der Materialarten zurücknehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. Ausgenommen von der Einwegpfandregelung sind Milch und Wein, Frucht- und Gemüsesäfte, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung sowie Getränke in so genannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel). Umgangssprachlich wird das Einwegpfand häufig auch als Dosenpfand bezeichnet.