Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. In der Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) werden 839 Abfallarten unterschieden. Dabei handelt es sich um 434 nicht gefährliche und 405 gefährliche Abfallarten. Jede Abfallart wird dabei mit einer Nummer (Abfallschlüssel) versehen, die eine eindeutige Identifizierung des Abfalls ermöglicht.
BEISPIELE FÜR ABFALLARTEN SIND:
- Altfahrzeuge
- Altglas
- Altpapier
- Batterien
- Bauabfälle und Bodenaushub
- Bioabfälle
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Gartenabfälle
- Gefährliche Abfälle
- Gewerbeabfälle
- Holz
- Klärschlamm
- Metallabfälle
- Restmüll
- Siedlungsabfälle
- Sondermüll
- Sperrmüll
- Textilien (Altkleider)
- Verpackungsabfälle
ZU DEN HÄUFIGSTEN GEFÄHRLICHEN ABFÄLLEN ZÄHLEN:
- Teerhaltiger Straßenaufbruch
- Kontaminierte Böden
- Belasteter Gleisschotter
- Kontaminiertes Altholz
- Belasteter Bauschutt und Ofenausbruch
- Klärschlamm
- Asbest- und mineralfaserhaltige Baustoffe
- Öl- und Benzinabscheiderinhalte
- Emulsionen
- Deponiesickerwasser