Stand: Oktober 2026
Stellgenehmigung (auch „Stellengenehmigung“ oder Aufstellgenehmigung) ist die behördliche Erlaubnis, einen Container auf öffentlichem Grund aufzustellen, zum Beispiel auf der Straße, auf einem Parkstreifen oder auf dem Gehweg.
Wann ist eine Stellgenehmigung nötig?
Steht der Container auf Ihrem eigenen Grundstück, etwa in Einfahrt, Hof oder Garten, brauchen Sie keine Stellgenehmigung. Sobald er auf öffentlichem Verkehrsgrund steht, ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt für jede Containerart, zum Beispiel für den Absetzcontainer ebenso wie für den Abrollcontainer.
Rechtliche Grundlage
Das Aufstellen eines Containers im Straßenraum geht über den normalen Gebrauch der Straße hinaus. Straßenrechtlich ist es deshalb eine Sondernutzung. Die Grundlage dafür liefern die Straßengesetze: für Bundesfernstraßen das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen die Straßengesetze der Länder, in Bayern das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).
Daneben gelten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie regeln unter anderem Verkehrshindernisse (§ 32), verkehrsrechtliche Anordnungen (§ 45), Ausnahmegenehmigungen (§ 46) und Ordnungswidrigkeiten (§ 49). Welche Regeln im Einzelfall greifen, hängt von der Straße und der Gemeinde ab.
Wer erteilt die Stellgenehmigung?
Zuständig ist die Behörde, die für die jeweilige Straße verantwortlich ist. Bei Gemeindestraßen ist das in der Regel die Stadt oder Gemeinde, etwa das Ordnungs- oder Tiefbauamt. Bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen können andere Stellen zuständig sein. Eine Übersicht der Behörden, die den Antrag online anbieten, führt das BayernPortal.
Beispiel: Regelung der Stadt Augsburg
Wie das Verfahren in der Praxis aussieht, zeigt die Stadt Augsburg. Die Angaben stammen von der Webseite des Mobilitäts- und Tiefbauamts (Stand: Oktober 2026). Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt: Fristen, Gebühren, Zuständigkeiten und Abstände legt jede Kommune selbst fest. Maßgeblich ist immer die Stadt oder Gemeinde, in der der Container stehen soll. Die folgenden Werte gelten deshalb nur für Augsburg.
- Zuständig ist das Mobilitäts- und Tiefbauamt, Bereich Straßenverkehr.
- Den Antrag kann nur der Containerdienst oder Container-Verleih stellen, nicht der Kunde.
- Der Antrag muss mindestens 7 Arbeitstage vor dem Aufstellen eingereicht werden.
- Erforderlich sind der ausgefüllte Antrag und eine Standortskizze mit Maßen, unter anderem Fahrbahn- und Gehwegbreiten und dem genauen Standort.
- Die Gebühr richtet sich nach Größe des Containers und Dauer der Aufstellung.
- Mindestmaße: auf dem Gehweg 1,30 m Restbreite und 0,50 m Abstand zur Fahrbahn, auf dem Radweg 2,50 m Restbreite, auf der Fahrbahn mindestens 3,00 m Durchfahrtsbreite.
Was gilt ohne Genehmigung?
Ein Container auf öffentlichem Grund ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 49 StVO). Planen Sie den Standort deshalb vor der Bestellung und holen Sie die Erlaubnis rechtzeitig ein.
So läuft es bei Kühl
Bei Containern auf öffentlichem Grund beantragen wir die Stellgenehmigung auf Wunsch für Sie. Nennen Sie uns bei der Anfrage den Standort und Ihren Wunschtermin, damit die Vorlaufzeit der Behörde eingeplant werden kann. Mehr dazu finden Sie unter Entsorgung & Containerdienst, Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.
Quellen
- Stadt Augsburg, Mobilitäts- und Tiefbauamt: Containeraufstellungen
- BayernPortal: Sondernutzung nach Straßenrecht
- JuraForum: Container aufstellen ohne Genehmigung, Bußgeld und Regeln
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), §§ 32, 45, 46, 49
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
